Kinderaugenheilkunde / Sehschule
Früherkennung von Sehstörungen bei Kindern
Liebe Eltern!
Sehen will erlernt sein, so wie viele andere Fähigkeiten des Menschen auch.
Nur wenn in den ersten Lebensjahren den Augen ein scharfes Netzhautbild angeboten wird, erlernt das Gehirn, diese Informationen zu verarbeiten – das Kind sieht scharf. Ist diese sensible Phase für das Erlernen des Sehens vorbei, kann sie nicht nachgeholt werden, das Auge bleibt für immer schwachsichtig. Das ist besonders tragisch, wenn dem besser sehenden Auge irgendwann im Laufe des Lebens etwas zustoßen sollte.
Augenärzte können schon im ersten Lebensjahr des Kindes mit relativ einfachen Untersuchungen feststellen, ob ein Kind mit großer Wahrscheinlichkeit gut sehen kann, selbst wenn noch kein Sehschärfentest möglich ist, oder ob eine Anlage zur Sehschwäche (Amblyopie) besteht.
Eine genaue Messung des optischen Brechungszustandes des Auges (Skiaskopie) ist nur mit erweiterten Pupillen möglich, eine Untersuchung, die wegen der Tropfengabe nur der Augenarzt durchführen darf.
Störungen des Sehens bleiben den Eltern häufig verborgen, da die Sehbehinderungen kosmetisch unauffällig sind. Je früher eine Sehschwäche erkannt und behandelt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten auf eine Verbesserung der Sehschärfe.
Wir empfehlen für alle Kinder eine Untersuchung beim Augenarzt!
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Sofort...
...bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie zum Beispiel Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißliche Pupillen, große lichtscheue Augen, bei Lidveränderungen, besonders bei ein- oder beidseitigem Herunterhängen der Lider, die die Pupille verdecken, bei Kopfschiefhaltung, bei jedem plötzlich auftretendem Schielen – oder, falls Sie sich einer Sache nicht sicher sind.
Im 6. bis 12. Lebensmonat...
...bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (Kurz- oder Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung) oder erblichen Augenerkrankungen. Das liegt zum Beispiel vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder Brillenträgern sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
2. bis 3. Lebensjahr...
...bei allen übrigen, auch unverdächtigen Kindern zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens, von optischen Brechungsfehlern (Kurz- oder Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung) oder anderen Augenerkrankungen.
Ab dem 3. Lebensjahr...
...bei schnellem Ermüden bei Konzentration, Unlust beim Malen oder Ausschneiden, Leseunlust, Augenreiben, häufiges Blinzeln, dichtes Herangehen und Kopfschiefhaltung bei genauem Schauen, Probleme mit dem Scharfsehen in der Ferne oder Nähe, Kopfschmerzen, Lese-Rechtschreibschwäche.
Die Sehschule
Wir bieten Ihnen und Ihrem Kind neben einer ausführlichen fachärztlichen Augenuntersuchung bei besonderen Fragestellungen eine Untersuchung durch eine speziell ausgebildete Orthoptistin in der sogenannten Sehschule.
Die Sehschule ist eine Spezialsprechstunde, in der Augenbewegungsstörungen und Sehschwäche sowie alle damit zusammenhängenden Krankheitsbilder untersucht und behandelt werden.
Es kommen Kinder, aber auch Jugendliche und Erwachsene, die an Augenbewegungsstörungen erkrankt sind, in die Sehschule.
Die Aufgabe der Orthoptistin besteht darin, bei der Verhütung, der Erkennung und der Behandlung von Schielerkrankungen, Sehschwäche (Amblyopie) und des Augenzitterns (Nystagmus) sowie deren Folgen mitzuwirken.
In der Sehschule erhalten Sie zum Beispiel Informationen, wie ein schwächer sehendes Auge „trainiert“ werden kann. Der Therapieerfolg wird regelmäßig überprüft.
Wir freuen uns auf Ihr Kind!
